Marktgemeinde Kaltern

an der Weinstraße

Verkehrsberuhigte Zone in Dorfzentrum von Kaltern

Kurz vor Ostern startet wieder die Verkehrsberuhigte Zone im Zentrum von Kaltern.

Die Bevölkerung sei neuerlich erinnert, dass bis 10,00 Uhr die Zufahrt ins Zentrum gestattet ist. Ab 10,00 Uhr sind Fahrzeuge in den zentrumsnahen Parkplätzen abzustellen, wobei auf allen Parkplätzen in Zentrumsnähe eine halbe Stunde kostenlos geparkt werden kann. Auf den Parkplätzen mit Parkautomat ist es erforderlich, für die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit einen kostenlosen Parkschein zu lösen. Wer länger zu parken beabsichtigt bezahlt lediglich die Differenz. Am Parkplatz „Trutsch“ wird die Parkgebühr nachträglich, d.h. beim Abholen des Fahrzeuges berechnet.

Für die Anrainer der Verkehrsberuhigten Zone bis zum „Bichl“ besteht auch heuer wieder die Möglichkeit ab 10,00 Uhr das Zentrum in Richtung Norden, d.h. Richtung „Bahnhofstraße“ mit Ausfahrt Richtung „Montiggler Weg“ zu verlassen.

Achtung: Die Bahnhofstraße bleibt Einbahnstraße und darf in Richtung Norden nicht befahren werden.

Die Ortspolizei

Zuständig