Richtlinien für die Führung des Schulausspeisungsdienstes

Richtlinien für den Schulausspeisungsdienst in Kaltern, regeln Zugang, Kosten, Ermäßigungen, Hygiene und Aufsicht des Personals für die Schüler.

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Veröffentlichungsdatum

18.07.2011

Beschreibung

Dieses Dokument legt die Richtlinien für den Schulausspeisungsdienst in der Marktgemeinde Kaltern fest, einschließlich Zugangskriterien und Mindeststandards für Hygiene und Ernährung. Schüler können sich zu Beginn des Schuljahres anmelden und müssen eine Gebühr entrichten, wobei Ermäßigungen oder Befreiungen in sozialen Härtefällen möglich sind. Das Personal, das die Aufsicht führt, ist von der Bezahlung befreit, und es wird eine Aufsichtsperson pro 20 Schüler vorgesehen.

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Allgemeine Dienste

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Veröffentlichungsdatum

18.07.2011

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 14:15 Uhr

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