GIS - Landwirtschaftliche Nutzgebäude: Beschluss Landesregierung Nr. 1181 vom 07.10.2014

Dieser Beschluss legt Kriterien für die Gemeindesteuer auf landwirtschaftlich genutzte Gebäude fest, einschließlich Definitionen und Nachweisen.

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Beschreibung

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1181 vom 7. Oktober 2014 definiert Kriterien und Regelungen für landwirtschaftlich zweckgebundene Gebäude im Hinblick auf die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS). Es werden Bedingungen festgelegt, unter denen diese Gebäude als landwirtschaftlich gelten und steuerliche Begünstigungen erhalten können. Zudem werden die notwendigen Nachweise und Dokumente aufgeführt, die zur Bestätigung der landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich sind.

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Veröffentlichungsdatum

14.10.2014

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 16:09 Uhr

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