GIS - Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer bis 31.12.2022

Regelung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) in Kaltern mit Ausnahmen und Pflichten.

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Veröffentlichungsdatum

24.09.2014

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) in Kaltern und legt fest, für welche Immobilien es Steuererleichterungen oder -erhöhungen gibt. Grundstücke und nicht bewohnbare Gebäude können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer ganz oder teilweise befreit werden. Wer eine Ermäßigung will, muss bestimmte Unterlagen rechtzeitig bei der Gemeinde einreichen.

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Gemeinderat

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968811

Steuerwesen

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968840steueramt@kaltern.eu

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Veröffentlichungsdatum

24.09.2014

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 14:49 Uhr

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