Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr (Baukostenabgabe und Erschließungsbeitrag)

Die Verordnung regelt, wie Bauherren in Kaltern für Baukosten und Infrastruktur zahlen müssen und unter welchen Bedingungen Ermäßigungen oder Rückerstattungen möglich sind. 

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.02.2022

Beschreibung

In Kaltern wurde eine Verordnung über Gebühren beschlossen, die bei Bauprojekten zu zahlen sind. Diese Gebühren richten sich nach den Baukosten und den Kosten für die Erschließung, also z. B. Straßen oder Wasserleitungen. Es gibt auch Regeln für Ausnahmen, Ermäßigungen und die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge.

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Kontakt

Privates Bauwesen und Urbanistik

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968850bauamt@kaltern.eu

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Veröffentlichungsdatum

28.02.2022

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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2025, 15:18 Uhr

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