GIS - Ersatzerklärung: Höfegesetz Wohnrecht

GIS - Regelung zur Meldung des Wohnrechts (Höfegesetz) bei der Gemeinde durch eine Ersatzerklärung.

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Beschreibung

GIS - Wer eine Ersatzerklärung zum Wohnrecht (Höfegesetz) abgibt, muss diese entweder persönlich im Gemeindeamt unterschreiben oder eine Kopie des Personalausweises beilegen. Die Erklärung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und gilt auch für die kommenden Jahre, wenn sich nichts ändert. Wenn sich etwas ändert, muss rechtzeitig eine neue Erklärung abgegeben werden.

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Steuerwesen

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

09.10.2014

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 15:58 Uhr

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