Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie (Verordnung)

Die Verordnung der Marktgemeinde Kaltern regelt die effiziente Vergabe von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Eigenregie oder Treuhandakkord bis zu bestimmten Wertgrenzen, legt zulässige Arten fest und beschreibt Vergabeverfahren.

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Veröffentlichungsdatum

31.05.2011

Beschreibung

Diese Verordnung der Marktgemeinde Kaltern regelt die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Eigenregie und als Treuhandakkord, um Beschaffungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Sie legt Wertgrenzen fest, bis zu denen solche Aufträge vergeben werden dürfen (z.B. max. 200.000 € für Arbeiten und 193.000 € für Lieferungen/Dienstleistungen), und definiert detailliert, welche Arten von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen darunterfallen können. Zudem werden die Verfahren zur Auftragsvergabe, die Rolle des Verfahrensverantwortlichen sowie Bestimmungen zu Garantien, Preisrevisionen und technischen Dienstleistungen festgelegt.

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Buchhaltung

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968845buchhaltung@kaltern.eu

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Veröffentlichungsdatum

31.05.2011

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 14:53 Uhr

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