Ansuchen um Gewährung der Sonderermäßigung auf die Müllgebühr für Kinder unter zwei Jahren

Antrag auf Sonderermäßigung nach Art. 19 der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle. Die Ermäßigung kann für Kinder unter 2 Jahren beantragt werden. Weitere Infos zum Datenschutz unter www.kaltern.eu/de/Gemeinde/Web/Datenschutz.

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Beschreibung

Die unterfertigte Person beantragt gemäß Art. 19, Absatz 1 der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle eine Sonderermäßigung für Kleinkinder bis zum zweiten Lebensjahr. Der Antrag enthält Informationen zu Namen, Geburtsdatum und Geburtsort der Kinder sowie deren Adoption, falls zutreffend. 

Weitere Informationen zum Datenschutz werden gemäß EU-Verordnung 2016/67 auf der Webseite www.kaltern.eu/de/Gemeinde/Web/Datenschutz bereitgestellt oder sind im Rathaus einsehbar.

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MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968840steueramt@kaltern.eu

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15.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 17:05 Uhr

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