Anordnung Nr. 25/2013: Zone mit beschränktem Verkehr im Dorfzentrum

Diese Anordnung der Marktgemeinde Kaltern regelt den Verkehr und das Parken in der Zone mit beschränktem Verkehr (ZTL) im Dorfzentrum, definiert Geltungszeiten, Bereiche und Ausnahmen für Zufahrtsgenehmigungen. 

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Veröffentlichungsdatum

26.02.2013

Beschreibung

Die Marktgemeinde Kaltern hat eine im Jahr 2013 eine Anordnung erlassen, die die vorherige Regelung von 2009 ersetzt und den Verkehr sowie das Parken in der verkehrsberuhigten Zone im Dorfzentrum neu regelt. Die Zone umfasst bestimmte Straßen und Plätze und ist jährlich vom Freitag vor dem Palmsonntag bis zum 1. November aktiv, wobei spezielle Fahr- und Parkverbote sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Ausnahmen vom Fahrverbot gibt es unter anderem für Anwohner, Geschäftsinhaber und Gäste von Beherbergungsbetrieben mit entsprechender Genehmigung.

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Kontakt

Gemeinderat

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968811

Bürgermeister

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968815

Ortspolizei

ANDREAS-HOFER-STRASSE 19, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968823ortspolizei@kaltern.eu

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Veröffentlichungsdatum

26.02.2013

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 09:06 Uhr

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