Ablagerung von Aushubmaterial in der Schottergrube Ziegelstadel

Diese Verordnung regelt die Ablagerung von sauberem Aushubmaterial aus Kaltern in der Schottergrube „Ziegelstadel“, einschließlich Transport, Öffnungszeiten, Gebühren und Kontrollen.

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Veröffentlichungsdatum

19.03.2018

Beschreibung

Die Gemeinde Kaltern erlaubt das Ablagern von sauberem Aushubmaterial in der Schottergrube „Ziegelstadel“. Nur sauberes Material aus dem Gemeindegebiet darf dort zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Bedingungen angeliefert werden. Es gibt Regeln zu Transport, Gebühren, Kontrolle und möglichen Strafen bei Verstößen.

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Veröffentlichungsdatum

19.03.2018

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 08:08 Uhr

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