Der Eigentümer oder Nutznießer einer Wohneinheit erklärt, dass die betreffende Einheit im gesamten Jahr nicht für touristische Zwecke genutzt wurde, weder durch ihn selbst noch durch Dritte. Diese Meldung ist notwendig, um der Gemeinde mitzuteilen, dass die Wohneinheit nicht der Aufenthaltsabgabe unterliegt. Sie dient dazu, die korrekte Steuerbehandlung sicherzustellen und eventuelle strukturelle Änderungen oder Verschlechterungen der Einheit zu melden. Die Meldung bleibt auch für Folgejahre gültig, sofern keine neuen Änderungen eintreten.