Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und Unterkünften
Wer muss zahlen?
* Eigentümer:innen, Nutznießer:innen, Mieter:innen und Entleiher:innen von Unterkünften, die zeitweilig für touristische Zwecke genutzt werden.
* Ausgenommen sind ausgewanderte Bürger:innen, die im A.I.R.E. (Auslandsregister der Italiener) eingetragen sind.
Was zählt als touristischer Zweck?
* Aufenthalte, die sich vom Aufenthalt aus Arbeitszwecken unterscheiden.
Wie hoch ist die Abgabe?
* Die Abgabe ist jährlich fällig.
* Sie setzt sich aus einer Grundabgabe (abhängig von der Kategorie der Unterkunft) und einer Zusatzabgabe (abhängig von Kategorie und nutzbarer Fläche) zusammen.
* Die Abgabe ist unabhängig von der Anzahl der Personen und Nächtigungen.
Meldung der Wohneinheit
* Muss spätestens bis zum 31.12. des Jahres bei der Gemeinde eingereicht werden.
* Sie dient dazu, die Unterkunft zu klassifizieren und zu bestätigen, dass sie für touristische Zwecke genutzt wurde.
* Die Meldung gilt bis zur nächsten Änderung, aber Verbesserungen, die die Einstufung verändern, müssen immer gemeldet werden.
Sonstiges
* Die Abgabe gilt für das ganze Kalenderjahr.
Meldung einer Wohneinheit
Meldung der Vermietung/Verleihung einer Wohneinheit
Meldung nicht benutzter Wohneinheiten
Tarife