Um die Vermögensgebühr über diesen Dienst bezahlen zu können, muss vorher über den auf der Webseite dieser Gemeinde zur Verfügung gestellten Online-Dienst „Besetzung von öffentlichem Grund“ ein Antrag gestellt werden für:
- die Ausstellung der Ermächtigung zur zeitweiligen Besetzung von öffentlichem Grund
oder
- die Ausstellung der Konzession zur dauerhaften Besetzung von öffentlichem Grund.
Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine CIE (elektronische Identitätskarte).
Bevor die Gemeinde die Ermächtigung oder die Konzession ausstellt, übermittelt sie der antragstellenden Person die Aufstellung der dafür geschuldeten Vermögensgebühr samt PagoPA-Zahlungsaufforderung.