Bezahlung der Vermögensgebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund

Der Dienst ermöglicht die Bezahlung der Vermögensgebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund.

Dienst aktiv

Für wen

BürgerInnen und Unternehmen

Beschreibung

Für die Besetzung von öffentlichem Grund ist eine Vermögensgebühr geschuldet, auch wenn die Besetzung widerrechtlich erfolgt.

So geht's

Um die Vermögensgebühr über diesen Dienst bezahlen zu können, muss vorher über den auf der Webseite dieser Gemeinde zur Verfügung gestellten Online-Dienst „Besetzung von öffentlichem Grund“ ein Antrag gestellt werden für:

  • die Ausstellung der Ermächtigung zur zeitweiligen Besetzung von öffentlichem Grund
    oder
  • die Ausstellung der Konzession zur dauerhaften Besetzung von öffentlichem Grund.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine CIE (elektronische Identitätskarte).

Bevor die Gemeinde die Ermächtigung oder die Konzession ausstellt, übermittelt sie der antragstellenden Person die Aufstellung der dafür geschuldeten Vermögensgebühr samt PagoPA-Zahlungsaufforderung.

Was ist notwendig

Übermittlung des Antrages für die Ausstellung der Ermächtigung bzw. der Konzession für die zeitweilige bzw. dauerhafte Besetzung von öffentlichem Grund, um die Aufstellung der Vermögensgebühr samt PagoPA-Zahlungsaufforderung zu erhalten

Was Sie erhalten

Eine Zahlungsaufforderung PagoPA mit der für die Ermächtigung bzw. Konzession geschuldeten Kosten und geschuldeten Vermögensgebühr

Fristen und Fälligkeiten

Die Einzahlung kann nach Erhalt der PagoPA-Zahlungsaufforderung unmittelbar vorgenommen werden. Die Ausstellung der Ermächtigung bzw. der Konzession erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Einzahlung der Vermögensgebühr.

Kosten

Der in der Zahlungsaufforderung PagoPA angeführte Betrag sowie die vom System PagoPA vorgesehene Gebühr für die Durchführung der Einzahlung

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Steuerwesen

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968840steueramt@kaltern.eu

Verantwortliche Organisationseinheit

Finanzdienste

MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968845buchhaltung@kaltern.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.01.2026, 14:41 Uhr