Marktgemeinde Kaltern

an der Weinstraße

Ansuchen um die Gewährung von Beiträgen im Jahr 2025

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Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 74 vom 16.12.2013 wurde die neue Verordnung über die Gewährung von Beiträgen genehmigt. 

Diese sieht vor, dass um Laufende Beiträge, Einmalige Beiträge, Investitionsbeiträge, Beiträgen zur Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter, sowie um Sachleistungen angesucht werden kann. Dafür sind ausschließlich die entsprechenden neuen Formulare zu verwenden, welche unter diesem Link heruntergeladen werden können. Weiters ist zu beachten, dass die Anträge mit einer Stempelmarke versehen werden müssen, außer sie sind im Sinne des Art. 27- bis des D.P.R. vom 26.10.1972, Nr. 642, davon befreit.

 Der Einreichtermin der Ansuchen um "Laufende Beiträge" ist der 28.02.2025, später eingehende Beitragsansuchen können nicht berücksichtigt werden. Die Ansuchen sind vorzugsweise mittels E-Mail abzugeben und zwar unter folgender Adresse: info@kaltern.eu. Für weitere Informationen können Sie sich an die Buchhaltung, Frau Lang Marlene, Tel. 0471/968849, wenden.

Der Bürgermeister-Stellvertreter

Referent für Finanzen

Dr. Werner Atz

13.01.2025